Momentan haben wir wieder attraktive Angebote zum Thema Katzen- bzw. Katerkastration für Euch!
Sprecht uns einfach an!
(Infos zur Kastrationspflicht findet ihr unten auf der Seite)
Euer Praxisteam
Die neue Variante der RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease),
die sogenannte RHDV-2 hat sich im vergangenen Jahr rasant in ganz Deutschland ausgebreitet.
Schützt Eure Kaninchen daher vor der häufig durch Mücken und andere Stechinsekten übertragenen Krankheit durch eine Impfung!
Alle Infos hierzu bekommt ihr natürlich in unserer Praxis.
Euer Praxisteam
Katzenhalter, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich in der freien Natur zu bewegen, müssen diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. (Dies gilt für Katzen ab einem Alter von 5 Monaten)
– Wer ist Katzenhalter?
Auch wer regelmäßig fremde, freilaufende Katzen füttert, begibt sich in eine erkennbare Beziehung zu dem Tier und gilt damit als Tierhalter.
Ein Tierhalter ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, eine artgemäße Haltung, Pflege, verhaltensgerechte
Unterbringung und Kontrolle der Fortpflanzung zu gewährleisten.
Diese Verpflichtung beinhaltet auch die Sicherstellung der gesundheitlichen und tierärztlichen Fürsorge – also nicht nur gegenüber dem eigenen Tier.
– Kastration – warum?
Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden oder frei laufen gelassen werden, können sich unkontrolliert fortpflanzen.
Diese Tiere sind oftmals tödlich verlaufenden Krankheiten ausgesetzt oder müssen wegen schwerwiegender Verletzungen
aufgrund von Kämpfen untereinander leiden.
Der Bestand wildlebender Katzen steigt stetig an. Ab einem Alter von 6 Monaten können die Tiere zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zur Welt bringen.
Die hohe Population führt zu gesundheitlichen Gefahren für Menschen und für Haustiere. Die örtlichen Tierschutzvereine haben wegen Kapazitätsauslastung bereits Aufnahmestopps verhängt.
Die frühe Kastration ab dem fünften Lebensmonat schützt die Katzen vor den Qualen durch Krankheiten oder Revierkämpfe.
Kastrierte Katzen verhalten sich ausgeglichener und häuslicher, weil der Paarungstrieb ausbleibt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Tiere in den meisten Fällen das Markieren mit Urin unterlassen, dessen strenger Geruch zudem nachlässt.
– Ausnahmen von der Kastration
Auf schriftlichen Antrag kann der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung der Samtgemeinde Fürstenau Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden,
wenn die Interessen der Antragstellerin / des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen.
Für die Zucht von Rassekatzen können ebenfalls auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargestellt wird.
– Ordnungswidrigkeit
Wer seine freilaufende Katze nicht kastrieren lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
© 2021 Groß- und Kleintierpraxis Dr. H. Jütter und Dr. H. Peters